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Geldstrafe für Gewerkschafter


Ein Mitarbeiter der Gewerkschaft Verdi ist am Montag vom Amtsgericht München wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Richters war der 33-Jährige für einen unangemeldeten Warnstreik am 30. Mai 2008 verantwortlich. Die Aktion mit 15 Teilnehmern vor einem Modegeschäft in der Fußgängerzone sei eine anmeldepflichtige Kundgebung im Sinne des Versammlungsgesetzes gewesen, urteilte der Amtsrichter. Der Angeklagte soll damals mit einem Flugblatt ...

27.01.2009 Süddeutsche Zeitung | München | München
200 Wörter | 1.50 EUR




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