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Demonstrieren ohne Angst, auch in BayernVersammlungsgesetz: Das Bundesverfassungsgericht erteilt der CSU Nachhilfe in Demokratie
Von Heribert Prantl Glanz und Elend der Versammlungsfreiheit liegen schon im Grundgesetz nah beieinander. Erst heißt es, dass alle Deutschen "sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich versammeln" dürfen. Und dann heißt es, dass dieses Recht "beschränkt" werden kann. In Bayern hat man nur den letzten Satz gelesen. Das Bayerische Versammlungsgesetz ist ein Versammlungs-Verhinderungsgesetz. Dem bayerischen Gesetz sind Demonstrationen suspekt. Es beäugt misstrauisch jeden, der daran teilnimmt. Jeder, der ...
28.02.2009 Süddeutsche Zeitung | München | Meinungsseite
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