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KommentarEin Schuldspruch für die PolitikEs lässt sich darüber streiten, ob ausländische Kräfte einen Pflegebedürftigen selbständig versorgen können. Ob also das Münchner Pflegeurteil in Ordnung geht, wenn es sagt: unselbständig, also illegal. Wenn es einen Vermittler büßen lässt und den ohnehin leidtragenden Familien klarmacht, dass sie gesetzeswidrig gehandelt haben. Dabei wollen diese doch nur eines: die menschliche und bezahlbare Versorgung eines schwerkranken Angehörigen. Trotz der Aufregung, die das Urteil auslösen dürfte: Die Entscheidung ist ...
12.11.2008 Süddeutsche Zeitung | München | München
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